Einreichplan · Bauanzeige · Baubewilligung

Bauanzeige
in Wien.
Klar geplant.

Wir übernehmen Planungsarbeiten, erstellen Einreichpläne und kümmern uns um die behördlichen Schritte für Ihr Bauvorhaben in Wien.

Architekturvisualisierung eines Wiener Wohnbauprojekts
Von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Fertigstellungsanzeige.
§ 62 BO für WienBauanzeige
§ 70a und § 70bVereinfachte Verfahren
§ 70 BO für WienBaubewilligung

Architektur und Planungsleistungen aus einer Hand.

Als Architekturbüro und Baumeistergesellschaft begleiten wir Sie vom baurechtlichen Bestand über Planung und Einreichung bis zur Ausführung.

Grundlagen

Konsens & Bestand

Planeinsicht, Konsensermittlung, Bestandsaufnahme und Ausmessen des Objekts.

Leistungsumfang
Planung

Einreichplan & Bauanzeige

Planerstellung, Unterlagen, Vorbesprechung mit der Behörde und Einreichung.

Leistungsumfang
Umbau

Grundrissänderungen

Wohnungszusammenlegung, Teilung, Zwischenwände, Zu- und Ausbau.

Leistungsumfang
Gewerbe

Betriebsanlagen

Planung und baurechtliche sowie gewerberechtliche Genehmigungsbegleitung.

Leistungsumfang
Entwicklung

Machbarkeit & Entwurf

Bebauungsstudien, Vorentwurf, Entwurf, Kostenschätzung und Projektbeschreibung.

Leistungsumfang
Realisierung

Baubegleitung

Abbruch und Abriss, Baubeginnsanzeige, örtliche Bauaufsicht, Organisation und Fertigstellungsanzeige.

Alle Leistungen

Welches Verfahren passt zum Vorhaben?

Vor dem Planungsstart klären wir, ob das Projekt bewilligungsfrei, anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

  1. 01
    Bewilligungsfreie Maßnahmen

    Instandhaltung und bestimmte Verbesserungen am genehmigten Bestand können bewilligungsfrei sein. Auch hier müssen Bestand, Schutzbestimmungen und weitere Materien geprüft werden.

  2. 02
    Bauanzeige nach § 62

    Typische Fälle sind bestimmte Änderungen im Gebäudeinneren, Loggienverglasungen sowie einzelne Änderungen an Fenstern oder Fenstertüren.

  3. 03
    Vereinfachte Bewilligung

    § 70a ermöglicht unter Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren. § 70b betrifft bestimmte Bauwerke kleinen Umfangs.

  4. 04
    Baubewilligung nach § 70

    Neu-, Zu- und größere Umbauten erfordern regelmäßig eine Baubewilligung; unter Umständen mit mündlicher Bauverhandlung.

Von der Idee bis zur Fertigstellung.

01

Vorhaben und Bestand klären

Wir prüfen Projektziel, Konsens, Flächen, Schutzbestimmungen und das voraussichtlich passende Verfahren.

02

Planungsgrundlagen schaffen

Vorhandene Pläne und Bescheide werden ausgewertet; fehlende Grundlagen können erhoben und der Bestand bei Bedarf vermessen werden.

03

Planung abstimmen

Wir entwickeln die Lösung, koordinieren erforderliche Fachplanungen und klären offene Punkte mit den zuständigen Stellen.

04

Unterlagen einreichen

Einreichpläne, Formulare und Nachweise werden vollständig zusammengestellt und in das erforderliche Verfahren eingebracht.

05

Umsetzung begleiten

Auf Wunsch begleiten wir Baubeginn, Ausführung, örtliche Bauaufsicht und Fertigstellungsanzeige.

Bauanzeige nach § 62

Typische Änderungen im Wiener Bestand.

Kurz beantwortet.

Wann genügt eine Bauanzeige?

Das hängt von der konkreten Änderung, dem genehmigten Bestand und möglichen Auswirkungen auf Nutzung, Tragwerk, Stellplätze oder Schutzbestimmungen ab. Wir prüfen die Einordnung vor Beginn der Planung.

Welche Unterlagen sollen wir übermitteln?

Hilfreich sind Projektadresse, genehmigte Konsenspläne, Baubescheide, Fotos und eine Beschreibung der geplanten Änderung. Fehlende Unterlagen können im Zuge der Grundlagenprüfung erhoben werden.

Übernehmen Sie auch die Behördenabstimmung?

Ja. Wir bereiten Vorbesprechungen vor, koordinieren erforderliche Nachweise, erstellen die Einreichunterlagen und begleiten das jeweilige Verfahren.

Gibt es fixe Pauschalpreise?

Nein. Bestand, Aktenlage, Fläche, Verfahrensart und erforderliche Gutachten unterscheiden sich. Nach einer kurzen Ersteinschätzung erhalten Sie ein nachvollziehbares objektbezogenes Angebot.

Vor dem Umbau gut informiert.

Antworten zu Verfahren, Unterlagen und Aufwand – als Vorbereitung für Ihr Wiener Bauvorhaben.

Ihr Bauvorhaben

Planung und Verfahren früh richtig aufsetzen.

Senden Sie uns Adresse, vorhandene Pläne und eine kurze Beschreibung direkt über unser Onlineformular – ohne eigenes E-Mail-Programm. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.