Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Betriebsanlagen.

Ihr Unternehmensstandort ist eine Betriebsanlage. Je nach Art und Auswirkungen des Betriebs sind baurechtliche, gewerberechtliche und weitere Genehmigungsfragen gemeinsam zu koordinieren.

Wir übernehmen für Sie

  • Planung und Beratung
  • Gewerberechtliche Genehmigung
  • Baurechtliche Genehmigung bei Neubau, Umbau und Ausbau
  • Planerstellung zur Betriebsanlagengenehmigung
  • Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen
  • Lüftungskonzeption und Beratung zu den Erfordernissen
  • Vorbereitung und Begleitung zum Projektsprechtag
  • Augenscheins- und Genehmigungsverhandlung
  • Überprüfung nach § 82b GewO 1994

Relevante Rechtsgrundlagen

Je nach Standort und Nutzung sind insbesondere folgende Vorschriften und technische Regeln zu berücksichtigen:

Wir stehen Ihrem Projekt von den ersten Überlegungen über Genehmigung und Umbau bis zum laufenden Betrieb zur Seite.