Genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Betriebsanlagen.
Ihr Unternehmensstandort ist eine Betriebsanlage. Je nach Art und Auswirkungen des Betriebs sind baurechtliche, gewerberechtliche und weitere Genehmigungsfragen gemeinsam zu koordinieren.
Wir übernehmen für Sie
- Planung und Beratung
- Gewerberechtliche Genehmigung
- Baurechtliche Genehmigung bei Neubau, Umbau und Ausbau
- Planerstellung zur Betriebsanlagengenehmigung
- Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen
- Lüftungskonzeption und Beratung zu den Erfordernissen
- Vorbereitung und Begleitung zum Projektsprechtag
- Augenscheins- und Genehmigungsverhandlung
- Überprüfung nach § 82b GewO 1994
Relevante Rechtsgrundlagen
Je nach Standort und Nutzung sind insbesondere folgende Vorschriften und technische Regeln zu berücksichtigen:
- Bauordnung des jeweiligen Standortes
- Gewerbeordnung 1994
- Arbeitsstättenverordnung
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Wiener Veranstaltungsgesetz
- OIB-Richtlinien
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
- Weitere projektspezifische Normen und Verordnungen
Wir stehen Ihrem Projekt von den ersten Überlegungen über Genehmigung und Umbau bis zum laufenden Betrieb zur Seite.